University of Duisburg-Essen

Maschinenbau (M.Sc.)

Master of Science (M.Sc.)
Duisburg / Essen · North Rhine-Westphalia
Degree
Master of Science (M.Sc.)
Standard length
1,5 Studienjahre (3 Semester) als Vollzeitstudiengang 3 Studienjahre (6 Semester) als Teilzeitstudiengang (Der Wechsel zwischen einem Vollzeit- und einem Teilz…
Starts
Winter, Summer semester

“Wintersemester und Sommersemester”

Study mode
Full-time, Part-time
Admission
zulassungsfrei (beachten Sie evtl. Zugangsvoraussetzungen) | Dieser Studiengang ist zulassungsfrei. Die Einschreibung erfolgt während der Einschreibungsfrist i…
Faculty
Fakultät für Ingenieurwissenschaften am Campus Duisburg [ Seite der Fakultät ] Abteilung Maschinenbau [ Seite der Abteilung ]

Entry requirements

Voraussetzung für den Zugang zu einem Masterstudiengang ist der Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses mit einem Umfang von mindestens 210 ECTS-Credits. Mit dem erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudiengang sind die folgenden Kenntnisse nachzuweisen: Mathematik für Ingenieure im Umfang von mindestens 20 ECTS; Technische Mechanik im Umfang von mindestens 14 ECTS; Thermodynamik / Wärmeübertragung im Umfang von mindestens 5 ECTS Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Studiengangs Maschinenbau. Für Bachelor-Absolvent*innen aus Studiengängen mit einer Regelstudienzeit von weniger als 7 Semestern werden im Rahmen der Eignungsfeststellung Auflagen gemacht, die garantieren, dass nach dem Abschluss des Master-Studiengangs Maschinenbau ein Gesamtstudienvolumen von 300 ECTS-Punkten nachgewiesen wird. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Studiengangs Maschinenbau.

Language requirements

Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber*innen muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen. Bildungsinländer*innen (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse. Bürger*innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger*innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie Bürger*innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.