“Winter- und Sommersemester”
Voraussetzung für die Zulassung ist der erfolgreiche Abschluss des Bachelor-Studiengangs Mathematik oder Technomathematik oder Wirtschaftsmathematik an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes oder eines gleichwertigen oder vergleichbaren Studiengangs im Bereich der Mathematik Der Prüfungsausschuss stellt die Gleichwertigkeit eines vergleichbaren Studiengangs fest.
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Ausnahme: Der Master im Profil 100/0 kann auch komplett auf Englisch studiert werden. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen. Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse. Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen. Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
bis 15. Januar zum Sommersemester und bis 15. Juli zum Wintersemester jeden Jahres