University of Duisburg-Essen

Medizinische Biologie (M.Sc.)

Master of Science (M.Sc.)
Duisburg / Essen · North Rhine-Westphalia
Degree
Master of Science (M.Sc.)
Standard length
4 semesters
Starts
Winter semester

“Wintersemester”

Admission
Für den Studiengang besteht eine örtliche Zulassungsbeschränkung. Es werden jedes Jahr (je nach zur Verfügung stehenden Kapazität in der Fakultät) zum Winterse…
Faculty
Fakultät für Biologie am Campus Essen

Entry requirements

Für den Master-Studiengang Medizinische Biologie sind grundsätzlich Bewerber geeignet, die über einen Bachelor-Abschluss in einem der medizinischen Biologie nahe liegendem Fach verfügen. Dazu gehören unter anderem ein Bachelor in Biologie oder ein erstes Staatsexamen in der Medizin. Alle weiteren Abschlüsse der Bewerber werden gerne automatisch im Bewerbungsverfahren auf die Ähnlichkeit hin überprüft. Um in das Zulassungsverfahren aufgenommen zu werden, sind bestimmte Sprachkenntnisse (siehe unten) und eine Bachelorarbeit im Bereich der medizinischen Biologie Voraussetzung. Sollte das Bachelorstudium zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses noch nicht abgeschlossen sein, kann zur Bewerbung auch ein Transcript of Records eingereicht werden, soweit bereits 150 Credits erfolgreich absolviert wurden, dieses eine Durchschnittsnote auszeichnet und die Bachelorarbeit bereits angemeldet wurde. Bitte entnehmen Sie alle Informationen zum Auswahlverfahren den Internetseiten der Fakultät für Biologie. [ Bewerbungen Master-Studiengang Medizinische Biologie ]

Language requirements

Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen. Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse. Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen. Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) .