University of Duisburg-Essen

Medizintechnik (M.Sc.)

Master of Science
Duisburg / Essen · North Rhine-Westphalia
Degree
Master of Science
Standard length
4 semesters
Starts
Winter, Summer semester

“Winter- und Sommersemester”

Admission
zulassungsfrei (beachten Sie evtl. Zugangsvoraussetzungen) | Bei Vorlage o.a. Zugangsvoraussetzungen ist dieser Studiengang zulassungsfrei. Die Einschreibung e…
Faculty
Fakultät für Ingenieurwissenschaften am Campus Duisburg

Entry requirements

Die Qualifikation für das Studium des Master-Studiengangs Medizintechnik wird erbracht durch den erfolgreichen Abschluss - eines Bachelor-Studiengangs Medizintechnik an der Universität Duisburg-Essen oder - eines gleichwertigen natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Studiengangs mit einem Umfang von mindestens 180 ECTS-Credits. Erforderlich ist weiterhin der Nachweis von Kenntnissen und Fertigkeiten im Bereich der Medizin oder Medizintechnik im Umfang von insgesamt 45 ECTS-Credits. Als gleichwertig angesehen wird in der Regel: - der erfolgreiche Abschluss des ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung im Studiengang Medizin (1. Staatsexamen) im Zusammenhang mit dem erfolgreichen Abschluss eines ingenieur-wissenschaftlichen Bachelorstudiums. Zuständig für die Gleichwertigkeitsprüfung ist der Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss kann den Zugang in begründeten Fällen vom Nachweis von Auflagen im Umfang von bis zu 30 ECTS-Credits abhängig machen.

Language requirements

Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen. • Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse. • Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie • Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.