“Ab dem Wintersemester 2021/22 jeweils zum Sommer- und Wintersemester”
Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Studiengang Migration und Globalisierung ist der erfolgreiche Abschluss des Bachelorstudiengangs Soziologie an der Universität Duisburg-Essen oder eines gemäß § 63a Abs. 1 HG gleichwertigen oder vergleichbaren mindestens dreijährigen zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führenden Studiengangs mit einem Gesamtumfang von mindestens 180 ECTS-Credits im Bereich der Soziologie, der Sozialwissenschaften, der Erziehungswissenschaften, der Kulturwissenschaften oder anderer affiner Disziplinen an der Universität Duisburg-Essen oder an einer anderen in- oder ausländischen Hochschule. Dabei muss ein Workload von mindestens 90 ECTS-Credits im Bereich der Soziologie bzw. der Sozialwissenschaften nachgewiesen werden. Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft der Prüfungsausschuss. Er kann die Zulassung mit der Empfehlung über nachzustudierende Module aus dem Bachelor-Studiengang „Soziologie“ verbinden.
Studienbewerberinnen oder Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums hinreichende deutsche Sprachkenntnisse gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) nachweisen.