“Wintersemester”
Erfolgreicher Abschluss des Studienfachs „Angewandte Philosophie“ im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang an der Universität Duisburg-Essen oder eines gleichwertigen oder vergleichbaren Studiengangs im Bereich der Philosophie. Die Gesamtnote des Abschlusses nach Satz 1 muss in der Regel mindestens 2,50 oder besser sein. Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft der Prüfungsausschuss. Er legt für Absolvent*innen einschlägiger Studiengänge fest, welche zusätzlichen Prüfungsleistungen bis zu welchem Zeitpunkt erbracht werden müssen. In begründeten Einzelfällen entscheidet der Prüfungsausschuss über die Ausnahme von der geforderten Mindestnote. Bei der Entscheidung sind insbesondere die Höhe der Abweichung von der Mindestnote, die Benotung der Abschlussarbeit mit der Note „gut“ oder besser, die Studiendauer sowie herausragende Einzelleistungen im Studienschwerpunkt maßgebend. Als gleichwertig angesehen wird in der Regel ein mindestens dreijähriger einschlägiger Studiengang mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss und einem Gesamtworkload von mindestens 180 Credits im Bereich der Philosophie. Für Studieninteressierte mit extern erworbenem Studienabschluss ist es zwingend notwendig, sich vor der Einschreibung mit einem der betreffenden Fachvertreter/-innen in Verbindung zu setzen. Ansprechpartner zur Master-Einschreibung Bescheinigung zur Vorlage beim Studierendensekretariat
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber*innen muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen. Bildungsinländer*innen (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse. Bürger*innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger*innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie Bürger*innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen. Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)