“Wintersemester”
Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Studiengang Politikmanagement, Public Policy und öffentliche Verwaltung ist der erfolgreiche Abschluss des Bachelor-Studiengangs „Politikwissenschaft“ an der Universität Duisburg-Essen oder eines gleichwertigen oder vergleichbaren, mindestens dreijährigen (im Umfang von mindestens 180 Creditpoints) zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führenden Studiengangs im Bereich der Politikwissenschaft an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes oder sofern kein wesentlicher Qualitätsunterschied zu einem Abschluss an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes besteht, eines einschlägigen Abschlusses an einer anderen Hochschule außerhalb des Geltungsbereichs des Hochschulrahmengesetzes. Zusätzlich wird der Nachweis von Kenntnissen und Kompetenzen im Umfang von 72 Creditpoints im Bereich der Politikwissenschaft vorausgesetzt. Liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch kein Studienabschluss vor, ist es erforderlich, nachzuweisen, dass mindestens 150 Creditpoints erworben worden sind.
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen. Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse. Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen. Es ist kein Nachweis von weiteren Sprachkenntnissen erforderlich, Englisch ist jedoch empfehlenswert. Informationen des Akademischen Auslandsamtes (International Office)