University of Duisburg-Essen

Software and Network Engineering (M.Sc.)

Master in Software and Network Engineering (M.Sc.)
Duisburg / Essen · North Rhine-Westphalia
Degree
Master in Software and Network Engineering (M.Sc.)
Standard length
4 semesters
Starts
Winter, Summer semester

“Sommer- und Wintersemester”

Admission
zulassungsfrei (beachten Sie evtl. Zugangsvoraussetzungen) | ACHTUNG: Sofern Sie über die Staatsbürgerschaft eines Nicht-EU-/EWR-Landes verfügen und ein auslän…
Faculty
Fakultät für Informatik Beschreibung und weiterführende Information

Entry requirements

Um für den M.Sc. Software and Network Engineering zugelassen zu werden, müssen Sie folgende Anforderungen erfüllen: B. Sc. Software Engineering (SE) an der Universität Duisburg-Essen oder ein vergleichbarer Studiengang im Bereich Informatik Nachweis fundierter grundlegender Kenntnisse im Umfang von mindestens 90 ECTS in den Bereichen Informatik und Wirtschaftsinformatik , wobei mindestens 45 ECTS auf den Bereich Informatik entfallen. Für Studierende ohne deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung und ohne deutschsprachigen Bachelorabschluss: Nachweis über erfolgreich abgelegte DSH-2-Sprachprüfung. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten des Akademischen Auslandsamtes.

Language requirements

Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen. Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse. Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen. Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) Zusätzlich müssen Englischkenntnisse auf Niveau B2 nachgewiesen werden.