“Sommer- und Wintersemester”
Voraussetzung für die Zulassung zum einjährigen Master-Studiengang Soziologie ist der erfolgreiche Abschluss des Bachelorstudiengangs „Globale und Transnationale Soziologie“ an der Universität Duisburg-Essen oder eines gemäß § 63a Abs. 1 HG gleichwertigen oder vergleichbaren mindestens vierjährigen zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führenden Studiengangs mit einem Gesamtumfang von mindestens 240 ECTS-Credits an einer in- oder ausländischen Hochschule. Dabei muss ein Workload von mindestens 120 ECTS-Credits im Bereich der Soziologie oder der Sozialwissenschaften nachgewiesen werden. Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft der Prüfungsausschuss. Er kann die Zulassung mit der Empfehlung über nachzustudierende Module aus dem Bachelor-Studiengang „Soziologie“ verbinden. Bei Unsicherheit in Bezug auf die vorliegende Qualifikation ist die Möglichkeit einer Studiumsaufnahme mit der Studienberatung zu klären. Bei Fragen von internen Bewerberinnen und Bewerbern ist ebenfalls die Studienberatung zuständig.
Studienbewerberinnen oder Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums hinreichende deutsche Sprachkenntnisse gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) nachweisen.