“Sommer- und Wintersemester”
Erfolgreicher Abschluss eines BA-Studiums oder eines gleichwertigen Studiengangs (180 ECTS) im Bereich der Gesellschafts- oder Wirtschaftswissenschaften oder eines anderen Studiengangs mit gesellschafts- / wirtschaftswissenschaftlichen Anteilen von mindestens 20 ECTS* im Studium. Bei Studienqualifikation an einer nicht-deutschsprachigen Einrichtung müssen deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Der Studiengang ist zum Sommersemester 2022 im ersten Fachsemester zulassungsfrei.
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen. Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse. Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.