University of Duisburg-Essen

Theorie und Vergleich politischer Systeme im Wandel (M.A.)

Master of Arts (M.A.)
Duisburg / Essen · North Rhine-Westphalia
Degree
Master of Arts (M.A.)
Standard length
4 semesters
Starts
Winter semester

“Wintersemester”

Admission
zulassungsfrei (beachten Sie evtl. Zugangsvoraussetzungen) | Achtung: Prüfung der studiengangbezogenen Eignung durch das Institut für Politikwissenschaft; Bewe…
Faculty
Fakultät für Gesellschaftswissenschaften am Campus Duisburg

Entry requirements

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang „Theorie und Vergleich politischer Systeme im Wandel“ ist der erfolgreiche Abschluss des Bachelor-Studiengangs „ Politikwissenschaft “ an der Universität Duisburg-Essen oder eines gleichwertigen oder vergleichbaren Studiengangs im Bereich der Politikwissenschaft bzw. Sozialwissenschaft, der eine Mindestausbildung von 12 Creditpoints im Bereich Methoden und Statistik sowie jeweils 6 Creditpoints in den Bereichen politische oder soziologische Theorie sowie Vergleichende Politikwissenschaft oder Vergleichende Soziologie beinhaltet. Als gleichwertig anerkannt wird insbesondere ein Diplom-Abschluss in einem politikwissenschaftlichen Studiengang bzw. ein Magister- oder Lehramts-Abschluss mit dem Hauptfach Politikwissenschaft. Als gleichwertig gilt weiterhin der berufsqualifizierende Abschluss eines sozialwissenschaftlichen Studiums bzw. eines Studiums mit einschlägigen sozialwissenschaftlichen Bezügen, wenn in den entsprechenden Studiengängen die für den Masterstudiengang wesentlichen politikwissenschaftlichen Kompetenzen vermittelt werden.

Language requirements

Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen. Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse. Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.