“Sommersemester und Wintersemester”
Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) oder ein gleichwertiger oder vergleichbarer Studiengang im Bereich Wirtschaftswissenschaften mit einschlägiger Vertiefung in der Informatik bzw. Wirtschaftsinformatik oder eines Studienganges im Bereich Informatik mit einschlägiger Vertiefung in der Betriebswirtschaftslehre. Liegt dem Antrag ein fachlich abweichender Bachelorabschluss zugrunde, werden zusätzliche Auflagen in Form von nachzuholenden Modulen erteilt, um die studiengangsbezogene Eignung zu gewährleisten.
Nachweis über hinreichende Kenntnisse der englischen Sprache auf mindestens der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Der Nachweis ist möglich durch • Muttersprache • IELTS: Mindestens eine Gesamtbewertung von 5,5 (dabei muss in den Bereichen Reading und Writing mindestens eine Bewertung von 5,5 vorliegen) • Cambridge-Zertifikate ESOL: Mindestens eine Gesamtbewertung von 160 • Englischzertifikat einer Universität, auf dem explizit B2 steht (werden individuell geprüft - nicht alle werden anerkannt!) • Bachelorstudium, falls dieses komplett in Englisch absolviert wurde • Englisch im Abitur (Allgemeine Hochschulreife), sofern durchschnittlich mindestens 8 Punkte nachgewiesen wurden. Wichtig: Die Fachhochschulreife wird hier nicht anerkannt! Für Studierende ohne deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung: Nachweis über erfolgreich abgelegte DSH-2-Sprachprüfung. Dieser Nachweis muss bei der Einreichung der Bewerbungsunterlagen vorliegen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten des Akademischen Auslandsamtes und hier .