University of Oldenburg

Comparative and European Law - Fach-Bachelor

Bachelor of Laws
Oldenburg · Lower Saxony
Degree
Bachelor of Laws
Teaching language
German, English
Standard length
8 semesters

Entry requirements

Allgemeine Hochschulreife oder berufliche Vorbildung mit einer allgemeinen Studienberechtigung. Weitere Details zur Studienberechtigung Nachweis englischer Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen oder vergleichbare Prüfungen. Internetseite International English Language Testing System (IELTS) Internetseite TOEFL-Test Der Nachweis der englischen Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Bewerber*innen, die vor der Aufnahme des Fachstudiums noch einen studienvorbereitenden Deutschkurs benötigen, müssen die Englischkenntnisse bereits mit der Bewerbung vorlegen. Weitere Details siehe unter Profil -> Sprachkenntnisse. Bei einem Fachwechsel ist durch die bzw. den Bewerber*in eine Unbedenklichkeitbescheinigung der vorherigen Hochschule beizubringen. Aus dieser Bescheinigung muss hervorgehen, dass die bzw. der Bewerber*in nicht ein zu den Modulen des Studiengangs artverwandtes oder artgleiches Modul bereits endgültig nicht bestanden hat.

Language requirements

Für ein Studium dieses Studiengangs an der Universität Oldenburg müssen internationale Studierende ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen: Deutschkenntnisse wenn die Muttersprache Deutsch ist bzw. die Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben wurde durch DSH 2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder durch TestDaF mit Niveau 4 in allen Teilbereichen. Sprachtest auf Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR). Im Rahmen der Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Hochschulbereich und des Austauschs zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen ist für Studierende der RUG der Nachweis von Deutsch B2 (GeR) hinreichend, wenn die bzw. der Bewerber*in voraussichtlich ein Sprachniveau von C1 (GeR) im Laufe des Studiums erreicht. Englischkenntnisse laut Zugangsordnung Englischkenntnisse können mit den folgenden Sprachzertifikaten nachgewiesen werden: Eine englischsprachige Hochschulzugangsberechtigung (z. B. von einer Schule mit Unterrichtssprache Englisch). Einen Hochschulabschluss in einem englischsprachigen Studiengang (aus einem Land mit Englisch oder Deutsch als Amtssprache). Erfolgreich absolvierte Sprachtests (Niveau B2 oder höher) , z. B.: TOEFL, IELTS, Cambridge English Language Assessment UNIcert, TOEIC, TELC Universitätsinterne Sprachtests (z. B. Sprachenzentrum der Universität Oldenburg oder anderer deutscher Hochschulen) Der Nachweis der englischen Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Bewerber*innen, die vor der Aufnahme des Fachstudiums noch einen studienvorbereitenden Deutschkurs benötigen, müssen die Englischkenntnisse bereits mit der Bewerbung vorlegen. Weitere Informationen finden Sie unter Sprachliche Voraussetzungen .