Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung . Nachweis kompetenter Beherrschung der französischen Sprache auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Detaillierte Informationen zu den Sprachkenntnissen finden Sie bei der Universität Bremen .
Studierende mit dem Ziel Master of Education für Lehramt an Gymnasien müssen spätestens bis zum Abschlusskolloquium im Masterstudium Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache nachweisen. Der Nachweis erfolgt z. B. durch die allg. Hochschulreife. Für ein Studium dieses Studiengangs an der Universität Oldenburg müssen internationale Studierende mit der Bewerbung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen: Deutschkenntnisse wenn die Muttersprache Deutsch ist bzw. die Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben wurde durch DSH 2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder durch TestDaF mit Niveau 4 in allen Teilbereichen. Französischkenntnisse laut Zugangsordnung Französischkenntnisse können mit folgendem Sprachzertifikat nachgewiesen werden: Sprachtest auf Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) Detaillierte Informationen zu den Sprachkenntnissen finden Sie bei der Universität Bremen Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Weitere Informationen finden Sie unter Sprachliche Voraussetzungen