Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung
Studierende müssen für den Bachelor Germanistik Kenntnisse in einer Fremdsprache nachweisen. Studierende mit dem Ziel Master of Education (Gymnasium), Master of Arts Germanistik und Master of Arts Deutsch als Fremdsprache / Deutsch als Zweitsprache müssen bis zur Anmeldung der Masterarbeit Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache nachweisen. Für ein Studium dieses Studiengangs an der Universität Oldenburg müssen internationale Studierende mit der Bewerbung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen: Deutschkenntnisse wenn die Muttersprache Deutsch ist bzw. die Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben wurde durch DSH 2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder durch TestDaF mit Niveau 4 in allen Teilbereichen. Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Weitere Informationen finden Sie unter Sprachliche Voraussetzungen