Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung
Niederdeutsche Sprachkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Die Kenntnis einer Fremdsprache wird für das Studium dringend empfohlen. Für ein Studium dieses Studiengangs an der Universität Oldenburg müssen internationale Studierende mit der Bewerbung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen: Deutschkenntnisse wenn die Muttersprache Deutsch ist bzw. die Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben wurde oder durch DSH 2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder durch TestDaF mit Niveau 4 in allen Teilbereichen. Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Weitere Informationen finden Sie unter Sprachliche Voraussetzungen .