Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung Kompetenzen, die mit den grundlegenden Anforderungen eines erziehungs- und bildungswissenschaftlichen Studiums (im Umfang von 36 Kreditpunkten ) (Grundlagen der Pädagogik, Geschichte der Pädagogik, Handlungsfelder der Pädagogik, sozialwissenschaftliche Grundlagen für Pädagogische Fachkräfte, pädagogische Psychologie/psychologische Grundlagen für Pädagogische Fachkräfte, Forschungsmethoden für Pädagogische Fachkräfte), sowie mit den Anforderungen des Professionalisierungsbereichs gemäß der Anlagen 3a oder 3b der Bachelorprüfungsordnung (BPO) (im Umfang von 24 Kreditpunkten ) vergleichbar sind. Deutsch- und Fremdsprachenkenntnisse laut Zugangsordnung Weitere Details siehe Sprachkenntnisse auf dieser Seite.
Für ein Studium dieses Studiengangs an der Universität Oldenburg müssen internationale Studierende mit der Bewerbung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen: Deutschkenntnisse Dies kann erfolgen durch: eine in deutscher Sprache erworbene Hochschulzugangsberechtigung oder ein erster Hochschulabschluss in deutscher Sprache oder eines der folgenden Sprachzertifikate: DSH-2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder TestDaF mit Niveau 4 in allen Teilbereichen oder Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) oder telc Deutsch C1 Hochschule Eine Bewerbung und Einschreibung kann auch mit dem Nachweis deutscher Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) erfolgen, dann sind die entsprechenden deutschen Sprachkenntnisse bis zum Ende des zweiten Semesters nachzuweisen. Fremdsprachenkenntnisse Fremdsprachliche Kenntnisse in einer für aktuelle Migrationsprozesse relevanten Sprache (z.B. arabisch, kurdisch, persisch, rumänisch, russisch, türkisch) mindestens auf dem Niveau C2 des Europäischen Referenzrahmens Der Nachweis fremdsprachlicher Kenntnisse gilt als erbracht, wenn Bewerber*innen die jeweilige Sprache als Muttersprache führt oder eine Hochschulzugangsberechtigung in der jeweiligen Sprache vorliegt. Weitere Informationen finden Sie unter Sprachliche Voraussetzungen