Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung
Fremdsprachenkenntnisse sollten insbesondere in Englisch, (evtl. auch Französisch), bei Schwerpunktsetzung in antiker oder mittelalterlicher Philosophie in Griechisch und Latein vorliegen oder durch universitäre Sprachkurse erworben werden. Studierende mit dem Ziel Master of Education für das Lehramt an Gymnasien müssen für das Fach Philosophie spätestens bis zum Abschlusskolloquium im Masterstudium fachbezogene Kenntnisse von Sprachen nachweisen. Für ein Studium dieses Studiengangs an der Universität Oldenburg müssen internationale Studierende mit der Bewerbung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen: Deutschkenntnisse wenn die Muttersprache Deutsch ist bzw. die Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben wurde durch DSH 2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder durch TestDaF mit Niveau 4 in allen Teilbereichen. Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Weitere Informationen finden Sie unter Sprachliche Voraussetzungen