Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung Englischkenntnisse laut Zugangsordnung Englischkenntnisse können mit den folgenden Sprachzertifikaten nachgewiesen werden: Sprachtest auf Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) oder wenn die Muttersprache Englisch ist bzw. die Hochschulzugangsberechtigung oder ein erster Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben wurde oder einfacher Durchschnitt der Punktzahlen im Fach Englisch der vier letzten Kursstufenhalbjahre von mindestens 8 Punkten (Note 3,0) in der Sekundarstufe II. Der Nachweis der englischen Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen und darf nicht älter als 2 Jahre sein. Weitere Details siehe unter Profil -> Sprachkenntnisse.
Für ein Studium dieses Studiengangs an der Universität Oldenburg müssen internationale Studierende ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen: Deutschkenntnisse wenn die Muttersprache Deutsch ist bzw. die Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben wurde oder durch DSH 2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder durch TestDaF mit Niveau 4 in allen Teilbereichen. Englischkenntnisse laut Zugangsordnung Englischkenntnisse können mit den folgenden Sprachzertifikaten nachgewiesen werden: Sprachtest auf Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) oder wenn die Muttersprache Englisch ist bzw. die Hochschulzugangsberechtigung oder ein erster Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben wurde oder einfacher Durchschnitt der Punktzahlen im Fach Englisch der vier letzten Kursstufenhalbjahre von mindestens 8 Punkten (Note 3,0) in der Sekundarstufe II. Der Nachweis der englischen Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen und darf nicht älter als 2 Jahre sein. Bewerber, die vor der Aufnahme des Fachstudiums noch einen studienvorbereitenden Deutschkurs benötigen, müssen die Englischkenntnisse bereits mit der Bewerbung vorlegen. Weitere Informationen finden Sie unter Sprachliche Voraussetzungen