Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung Für die Einschreibung in das Fach Sportwissenschaft in den Bachelorstudiengängen (auch höhere Semester) ist der Nachweis der Sporteignung erforderlich. Der Nachweis der Sporteignung muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Die Ausstellung der Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Einschreibung in das Fach Sportwissenschaft nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Unabhängig von der Sporteignung müssen Sie sich beim Immatrikulationsamt um einen Studienplatz bewerben. Hinweise zur Sporteignungsfeststellung finden Sie auf der Internetseite: Sportwissenschaft - Eignung Bitte beachten Sie ebenfalls die besonderen Zugangsvoraussetzungen in der Zugangsordnung.
Für ein Studium dieses Studiengangs an der Universität Oldenburg müssen internationale Studierende mit der Bewerbung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen: Deutschkenntnisse wenn die Muttersprache Deutsch ist bzw. die Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben wurde durch DSH 2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder durch TestDaF mit Niveau 4 in allen Teilbereichen. Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Weitere Informationen finden Sie unter Sprachliche Voraussetzungen