“Wintersemester”
allgemeine Hochschulzugangsberechtigung oder eine Fachhochschulzugangsberechtigung Studienvertrag mit einem Kooperationspartner Immatrikulationsvoraussetzung Für die Einschreibung ist der Nachweis über das Vorpraktikum von insgesamt acht Wochen erforderlich. Alle Berufe der Metallverarbeitung (außer Metallfeinbauerberufe und zugeordnete Berufe) sowie Technische Zeichner/-innen (abgeschlossene Ausbildung) werden als Vorpraktikum anerkannt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Vorpraktikumsordnung .
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Bewerbungsfristen der einzelnen Kooperationspartner! Bewerbungsfrist an der Hochschule: 30.09.