“Wintersemester”
allgemeine Hochschulzugangsberechtigung oder eine Fachhochschulzugangsberechtigung Studienvertrag mit einem Kooperationspartner Immatrikulationsvoraussetzung Nachweis über ein Vorpraktikum von insgesamt acht Wochen. Als Vorpraktikum werden Berufsabschlüsse (Handwerk oder Industrie) in der Werkstoffverarbeitung in allen technischen Berufen, z. B. Mechaniker-, Schlosser-, Elektriker- und Elektronikberufen, sowie eine abgeschlossene Ausbildung als Techniker oder Technikerin, Technische Zeichner bzw. Technische Zeichnerin anerkannt.
Aufgrund der englischsprachigen Lehranteile sind englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 für ein erfolgreiches Studium unabdingbar. Diese können durch den Nachweis einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung, mindestens fünf Jahre Englischunterricht an einer weiterführenden Schule, ein entsprechendes Sprachzertifikat oder vergleichbare Kenntnisse nachgewiesen werden. Die Hochschule stellt durch das Fachsprachenzentrum ein breites Angebot kompakter und studienbegleitender Englischkurse zur Verfügung, die es Studierenden ermöglichen, eventuelle individuelle Lücken eigenständig zu schließen.
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Bewerbungsfristen der einzelnen Kooperationspartner! Bewerbungsfrist an der Hochschule: 30.09.