“Wintersemester”
Der Studiengang hat keine Zulassungsbeschränkung („offener Studiengang“), d.h. es ist kein bestimmter Notendurchschnitt erforderlich (kein „NC“). Für das Studium wird ein Vorpraktikum von insgesamt acht Wochen gefordert. Die Ableistung des Vorpraktikums ist bis zum Abschluss des zweiten Semesters nachzuweisen (Siehe hierzu auch unter "Warum braucht man ein Vorpraktikum? Was ist das?", die FAQ )
mit deutschen Abschlüssen: bis zum 15.09.