“Wintersemester”
Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt, die Vergabe der Studienplätze erfolgt in einem NC-Verfahren ("NC" steht für "Numerus Clausus"). Mehr über den Numerus Clausus erfahren Sie auf unserer Info-Seite . Die Immatrikulation erfordert zudem ausreichende englische Sprachkenntnisse. Diese können unter anderem nachgewiesen werden durch einen Sprachtest (z. B. TOEFL, IELTS, Cambridge Certificate, DAAD), einem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) mit Englisch als fortgeführter Fremdsprache oder einem anderen Sprachnachweis, der eine Sprachkompetenz von mindestens B2 des vom Europarat empfohlenen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) ausweist und nicht älter als drei Jahre ist. Auf dieser Seite finden Sie alle Infos rund um die Bewerbung.
15. Juli